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   VGH Bayern, 12.10.2004 - 4 B 01.722   

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VGH Bayern, 12.10.2004 - 4 B 01.722 (https://dejure.org/2004,19812)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.10.2004 - 4 B 01.722 (https://dejure.org/2004,19812)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 4 B 01.722 (https://dejure.org/2004,19812)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf verkehrsmäßige Erschließung eines Grundstückes durch eine Gemeinde; Verdichtende Wirkung für die Erschließungspflicht einer Gemeinde

  • Judicialis

    BauGB § 123; ; BauGB § 124 Abs. 3 Satz 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Vorliegen eines Erschließungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2004 - 4 B 01.722
    Die genannten Anknüpfungspunkte für eine Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast beruhen auf unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen und vermitteln deshalb auch Erschließungsansprüche mit unterschiedlichem Inhalt: Ein qualifizierter Bebauungsplan kann zusammen mit weiteren Umständen Auslöser einer Aufgabenverdichtung sein, wenn er etwa eine bisher zulässige Nutzung "sperrt", wenn das Verhalten der Gemeinde bei Erlass und Verwirklichung des Bebauungsplans Treu und Glauben widerspricht oder wenn die Gemeinde ein zumutbares Erschließungsangebot ablehnt (zusammenfassend BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8/12 ff.).
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2004 - 4 B 01.722
    Ein Erschließungsanspruch auf dieser Grundlage beschränkt sich auf die Erschließungsmaßnahmen, die für die funktionsgerechte Nutzbarkeit der auf dem Grundstück vorhandenen baulichen Anlagen nach Lage der Dinge unerlässlich sind (BVerwG, U.v. 28.10.1981 - 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186/195).
  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2004 - 4 B 01.722
    Wenn sich daraus Unzuträglichkeiten ergeben, denen nur durch Erschließungsmaßnahmen abgeholfen werden kann, ist es den daran mitverantwortlichen Behörden verwehrt, es einfach bei dem sich so ergebenden Zustand bewenden zu lassen und sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, dass es allein Sache des Betroffenen sei, mit diesem Zustand fertig zu werden (BVerwG, U.v. 11.11.1987 - 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266/273).
  • VGH Bayern, 09.10.2003 - 4 B 00.2191

    Leitungsgebundene Erschließung; Wasserversorgung; Abwasserentsorgung;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2004 - 4 B 01.722
    Eine verdichtende Wirkung kann insbesondere vom Erlass eines qualifizierten Bebauungsplans und der Erteilung einer Baugenehmigung bei nachfolgender Durchführung des Vorhabens ausgehen (BayVGH, U.v. 9.10.2003 - 4 B 00.2191 - BayVBl. 2004, 178).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - 10 B 2.06

    Zurückweisung der Berufung; (kein) Anspruch auf Erschließung;

    Die jeweiligen Anknüpfungspunkte für eine Verdichtung der gemeindlichen Erschließungspflicht beruhen auf unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen und vermitteln deshalb auch Erschließungsansprüche mit unterschiedlichem Inhalt (BVerwG, Urteil vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, BVerwGE 78, 266 ; VGH München, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 4 B 01.722 -, juris-Ausdruck S. 5).

    Die in der Rechtsprechung entwickelte Fallkonstellation "Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung" wurzelt im Rechtsgedanken der Folgenbeseitigung und findet ihre Rechtfertigung in der Erwägung, dass eine ohne hinreichend gesicherte Erschließung erteilte Baugenehmigung nach Verwirklichung des Vorhabens zum Entstehen eines rechtswidrigen Zustands führt (BVerwG, Beschluss vom 22. März 1999 - 4 B 10.99 -, BRS 62 Nr. 173 ; Urteil vom 3. Mai 1991 - 8 C 77.89 -, BVerwGE 88, 166 ; Urteil vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, BVerwGE 78, 266 ; VGH München, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 4 B 01.722 - ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - 10 N 44.06

    Verletzung oder Nichtverletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Da der Kläger im vorliegenden Fall seinen Anspruch aus "Erschließungsverdichtung" mit einer mangels Erschließung rechtswidrigen Baugenehmigung zu begründen sucht, musste sich ihm bzw. seinem Verfahrensbevollmächtigten angesichts des gemeindlichen Gestaltungsermessens hinsichtlich der Art und Weise der Erschließung (vgl. nur VGH München, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 4 B 01.722 -, juris-Ausdruck S. 5) auch nicht aufdrängen, dass das Verwaltungsgericht die Bestimmtheit des Klageantrags zu 1) in Frage stellen könnte.

    Die jeweiligen Anknüpfungspunkte für eine Verdichtung der gemeindlichen Erschließungspflicht beruhen auf unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen und vermitteln deshalb auch Erschließungsansprüche mit unterschiedlichem Inhalt (BVerwG, Urteil vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, BVerwGE 78, 266 ; VGH München, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 4 B 01.722 -, juris-Ausdruck S. 5).

  • VG Bayreuth, 25.05.2012 - B 5 K 11.130

    Herstellung eines rückstaufreien Abwasserkanals; Anspruch auf Erschließung

    So kann beispielsweise die Mitwirkung an der Erteilung einer Baugenehmigung von verdichtender Auswirkung auf die Erschließungsaufgabe sein, wenn sie das Entstehen eines rechtswidrigen Zustands fördert und sich daraus Unzuträglichkeiten ergeben, denen nur durch Erschließungsmaßnahmen abzuhelfen ist: es ist nämlich den zuständigen Behörden, wenn sie die Bebauung eines Grundstücks trotz Fehlens der erforderlichen Erschließung zulassen, verwehrt, es bei dem sich so ergebenden Zustand bewenden zu lassen und sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, dass es allein Sache des Betroffenen sei, mit diesem Zustand fertig zu werden (st. Rspr. vgl. nur: BVerwG vom 28.10.1981 BVerwGE 64, 186/189; vom 11.11.1987 BVerwGE 78, 266/273; vom 3.5.1991 BVerwGE 88, 166/171; BayVGH vom 12.10.2004 Az. 4 B 01.722 Juris RdNr. 29; vom 9.10.2003 BayVBl 2004, 178/179; vgl. auch: Driehaus, a.a.O., RdNr. 20 zu § 123 m.w.N.).

    Ein hierauf gestützter Erschließungsanspruch beschränkt sich - jenseits der Geltendmachung von möglicherweise parallel hierzu bestehenden Ansprüchen aus Amtshaftung - auf die Erschließungsmaßnahmen, die für die funktionsgerechte Nutzbarkeit der auf dem Grundstück vorhandenen baulichen Anlagen nach Lage der Dinge unerlässlich sind; ein Anspruch auf "volle" Erschließung lässt sich hieraus mithin nicht ableiten (BVerwG vom 28.10.1981, a.a.O., S. 194 f.; vom 4.10.1974 DVBl 1975, 37/38; vgl. auch: BayVGH vom 12.10.2004, a.a.O.).

  • VG Magdeburg, 30.01.2020 - 4 A 152/19

    Erschließungspflicht und Anspruch auf Erschließung gegenüber einem Zweckverband

    Dann verdichtet sich nämlich die Erschließungslast zu einer Erschließungspflicht (vgl. Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, 7. Aufl. 2013, § 123 BauGB, Rn. 11; s.a. BayVGH, Urteil vom 12.10.2004 - 4 B 01.722 -, juris Rn. 29).

    In diesen Fällen, in denen die Aufgabenverdichtung im Erlass eines rechtswirksamen qualifizierten Bebauungsplans gründet, ist der Erschließungsanspruch auf die plangemäße Erschließung gerichtet (BayVGH, Urteil vom 12.10.2004 - 4 B 01.722 -, juris Rn. 29).

  • VG Meiningen, 09.11.2010 - 2 K 583/08

    Angemessene Erschließung eines Gewerbegrundstücks wegen rechtswidrigem

    Über die Tatsache einer mangelhaften Erschließungssituation eines Grundstückes hinaus bedarf es darüber hinaus einer besonderen Rechtfertigung, die sich auf ein rechtswidriges Verhalten der Gemeinde gründet (vgl. BayVGH, U. v. 12.10.2004, Az.: 4 B 01.722; juris).
  • VG Gera, 27.04.2006 - 4 K 621/05

    ; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Verdichtung der gemeindlichen Erschließungspflicht;

    In diesem Sinne kann ein qualifizierter Bebauungsplan zusammen in Verbindung mit weiteren Umständen zu einer Verdichtung der Erschließungspflicht führen, wenn er z.B. eine bisher zulässige Nutzung sperrt oder wenn das Verhalten der Gemeinde bei Erlass und Verwirklichung des Bebauungsplanes Treu und Glauben widerspricht oder wenn die Gemeinde ein zumutbares Erschließungsangebot ablehnt (vgl. hierzu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12. Oktober 2004, 4 B 01.722, zitiert nach juris).
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